Zulassungsbedingungen Bachelor
Viele verschiedene Wege ermöglichen es Ihnen, mit einem Bachelor-Studium an der Hochschule Luzern zu starten. In der folgenden Grafik finden Sie die verschiedenen Bildungswege inkl. der entsprechenden Voraussetzungen.
- Ausnahme: Aufnahmeverfahren für Personen über 25 Jahre, ohne BM, aber mit genügend Berufserfahrung > Interview mit Studiengangleitendem
- Mathematik-Repetitorium
- Theoriekurs Informatik Praktikum (TIP)
- Swiss Universities
Sie möchten mehr zu den spezifischen Zulassungsbedingungen für die einzelnen Studiengänge erfahren? Klicken Sie einfach auf den gewünschten Studiengang.
Zulassungsbedingungen einzelne Studiengänge
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Artificial Intelligence and Machine Learning
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- Schweizerische Berufsmatura mit anerkannter Berufsausbildung. Studierende mit einem nicht-technischen Abschluss oder einer Lehre können aufgefordert werden, Vorbereitungskurse in Mathematik und/oder Informatik zu besuchen.
- Gymnasiale Maturität plus ca. ein Jahr Berufspraktikum im kaufmännischen oder technischen Bereich
- Zudem ist es möglich, über das Zulassungsstudium aufgenommen zu werden
- Nähere Informationen über die Zulassung erhalten Sie an einer unserer regelmässigen Informationsveranstaltungen
- Um zu unserem Bachelor in Artificial Intelligence & Machine Learning zugelassen zu werden, benötigen Sie das deutsche Zertifikat in C1, da unser Studiengang auf Deutsch ist. Es werden nur vereinzelte Module auf Englisch unterrichtet
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Business IT & Digital Transformation
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- Kaufmännische oder technische Lehre mit technischer Berufsmaturität oder Berufsmaturität mit Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen
- Gymnasiale Maturität plus mindestens ein Jahr Berufspraxis im kaufmännischen oder technischen Bereich
- Haben Sie ein anderes Profil, ein bestimmtes Alter und Berufserfahrung? Dann melden Sie sich direkt bei uns für eine mögliche Sur-Dossier-Aufnahme.
Ausstehende Diplome (beispielsweise das Berufsmatura-Zeugnis) können nachgereicht werden.
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Digital Ideation
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- Berufsmatura (Deutschland: Fachhochschulreife) mit anerkannter Berufsausbildung
- Gymnasiale Matura mit Praktikum
- Zudem ist es möglich, über das Zulassungsstudium aufgenommen zu werden.
- Für Digital Ideation – Informatik wird zusätzlich ein Zulassungsgespräch durchgeführt.
- Für Digital Ideation – Design wird für die Zulassung zusätzlich eine Arbeitsmappe und eine gestalterische Aufgabenstellung gefordert sowie ein Gespräch durchgeführt. Detail dazu finden Sie auf der Webseite des Departements Design Film Kunst
Ausstehende Diplome (zum Beispiel Berufsmatura-Zeugnis) können nachgereicht werden.
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Immersive Technologies
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- Berufsausbildung mit Berufsmaturität. Bei einem nicht-technischen Abschluss/Ausbildung kann es notwendig sein, Vorbereitungskurse in Mathematik und/oder Informatik zu absolvieren (Entscheid der Studiengangsleitung).
- Gymnasiale Maturität plus ein Jahr Berufspraxis im technischen oder digital-gestalterischen Bereich
- Absolvierende internationaler Schulen, die zudem mindestens ein Jahr qualifizierte Berufserfahrung in einem IT- oder digital-design-nahen Bereich aufweisen.
- Zudem ist es möglich, über das Zulassungsstudium aufgenommen zu werden.
- Vergleichbare ausländische Qualifikationen, ergänzt durch mindestens ein Jahr qualifizierte Berufserfahrung in einem IT- oder digital-design-nahen Bereich.
- Wenn Sie Englisch nicht als Muttersprache sprechen, müssen Sie entsprechende Englischkenntnisse nachweisen (B2 und höher). Im Zweifelsfall entscheidet die Studiengangleitung nach einem Interview.
- Altersgrenze für die Bewerbung zum Studium: Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-/EFTA-Staaten dürfen bei Studienbeginn nicht älter als 29 Jahre sein.
Ausstehende Diplome (zum Beispiel Berufsmatura-Zeugnis) können nachgereicht werden.
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Informatik
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- Berufsmatura (Deutschland: Fachhochschulreife) mit anerkannter Berufsausbildung
- Gymnasiale Matura mit Praktikum
- Zudem ist es möglich, über das Zulassungsstudium aufgenommen zu werden.
Ausstehende Diplome (zum Beispiel Berufsmatura-Zeugnis) können nachgereicht werden.
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Information & Cyber Security
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- Berufsmatura (Deutschland: Fachhochschulreife) mit anerkannter Berufsausbildung, beides entweder in technischer oder kaufmännischer Richtung
- Gymnasiale Maturität plus ca. ein Jahr Berufspraxis im kaufmännischen oder technischen Bereich
- Absolvierende einer höheren Fachausbildung (HF) - (z.B. HF Cyber Security & Lehrgang Armee = 21 ECTS Anrechnung)
- Zudem ist es möglich, über das Zulassungsstudium aufgenommen zu werden.
Ausstehende Diplome (zum Beispiel Berufsmatura-Zeugnis) können nachgereicht werden.
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International IT Management
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- Sprachkompetenz in Englisch mindestens auf Niveau B2 oder höher. Dieser Nachweis muss bis spätestens Ende Juli vorliegen und im Rahmen eines international anerkannten Englisch Zertifikates erbracht werden – empfohlen sind Academic IELTS und TOEFL. Pearson PTE und Cambridge Frist oder Advanced sind ausserhalb Europas nicht bekannt / akzeptiert. Falls Sie aus Grossbritannien, Irland, der USA, Kanada, Neuseeland oder Australien kommen, benötigen wir kein Zertifikat von Ihnen.
- Kaufmännische oder technische Berufsausbildung mit Berufsmaturität oder
- Gymnasiale Matura (Interesse oder Flair für die IT) mit mindestens einjähriger Berufspraxis oder
- Fachmaturität (Richtung Informatik, Wirtschaft) mit mindestens einjähriger Berufspraxis
- Absolvent:innen einer International School mit mindestens einjähriger Berufspraxis oder
- Absolvent:innen mit einem Diplomabschluss einer Höheren Fachschule Richtung Wirtschaft, Informatik, Wirtschaftsinformatik oder Technik oder
- Gleichwertige ausländische Abschlüsse mit mindestens einjähriger einschlägiger Berufspraxis
Ausstehende Diplome (zum Beispiel Berufsmatura-Zeugnis) können nachgereicht werden.
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Wirtschaftsinformatik
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- Kaufmännische oder technische Lehre mit technischer Berufsmaturität oder Berufsmaturität mit Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen
- Gymnasiale Maturität plus mindestens ein Jahr Berufspraxis im kaufmännischen oder technischen Bereich
Ausstehende Diplome (zum Beispiel Berufsmatura-Zeugnis) können nachgereicht werden.
Anmeldeschluss für alle Bachelor-Studiengänge
Anmeldeschluss für das Herbstsemester ist jeweils der 15. August vor Beginn des entsprechenden Herbstsemesters. Für das Frühlingssemester ist der Anmeldeschluss der 15. Januar vor Beginn des entsprechenden Frühlingssemesters.
Zulassungsbedingungen Master
Formale Zulassungsbedingungen für alle Master-Studiengänge
- Abschluss eines Bachelor-Studiums im Umfang von 180 ECTS-Punkten oder gleichwertiger Hochschulabschluss
- Fähigkeit, einem englisch- und deutschsprachigen Unterricht auf Hochschulstufe zu folgen
- Hohe Motivation und Leistungsfähigkeit
Kandidatinnen und Kandidaten, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihr Bachelor-Studium noch nicht abgeschlossen haben, können die fehlenden Unterlagen bis zum Studienbeginn nachreichen und werden provisorisch in das Zulassungsverfahren aufgenommen. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird eine Eignungsabklärung auf der Basis des Bewerbungsdossiers durchgeführt.
Master of Science in Engineering
Zum Studium zugelassen sind Personen, die:
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einen Bachelor oder gleichwertigen Hochschulabschluss mit mindestens sehr guten Leistungen und
- die Eignungsabklärung (Gespräch mit Studiengangleiter und Advisor) zum Master-Studiengang bestanden haben
Der Anmeldeschluss ist jeweils zwei Wochen vor Studienbeginn.
Master of Science in Wirtschaftsinformatik
Bachelor in Wirtschaftsinformatik, Betriebswirtschaft oder vergleichbarer Hochschulabschluss.
Master of Science in IT, Digitalization & Sustainability
Bachelorabschluss in:
- BSc Informatik
- BSc International IT Management
- BSc Wirtschaftsinformatik
- BSc Engineering
- weitere Studiengänge “sur dossier”
Erforderlicher Notendurchschnitt im Bachelorabschluss (GPA): 5,0 (Schweiz) / 3,3 (Ausland)
Englische Sprachkenntnisse:
Sprachkompetenz in Englisch auf Niveau C1. Dieser Nachweis muss bis spätestens Ende Juli vorliegen und im Rahmen eines international anerkannten Englisch-Zertifikates erbracht werden – empfohlen sind Academic IELTS Band 7.0 und TOEFL iBT 96 points.
Programmierkenntnisse:
Mindestens 9 ECTS Credits in Programmierung (JAVA; C; Python)
Alternativ: obligatorischer Onlinekurs (MOOC) in Programmierung
(nur ein Kurs aus der nachstehenden Auswahl):
Python for Everybody, University of Michigan
Introduction to Programming with Python and Java, University of Pennsylvania
Programming in Python: A Hands-on Introduction, Codio
Python 3 Programming, University of Michigan
Kenntnisse in linearer Mathematik & Statistik:
Mindestens 9 ECTS Credits in linearer Mathematik und in Statistik
Alternativ: obligatorische Onlinekurse (MOOC) in Mathematik & Statistik (beide Kurse sind erforderlich):
Mathematics for Machine Learning, Imperial College London
Introduction to Statistics, Stanford
Master of Science in Information and Cyber Security
Für den Masterstudiengang Information and Cyber Security (ICS) gelten die folgenden Aufnahmebedingungen:
- Abschluss in Bachelor in Information and Cyber Security (ICS) oder ein Bachelor‑Abschluss mit gleichwertigen Cyber Security‑Kenntnissen
- Englischkenntnisse auf C1‑Niveau oder vergleichbare Sprachkenntnisse
- Positives Resultat Aufnahmegespräch
Bemerkung zu Punkt 2: Der Nachweis muss bis spätestens Ende Juli erbracht und in Form eines international anerkannten Englisch‑Zertifikats vorgelegt werden. Empfohlen werden Academic IELTS und TOEFL. Pearson PTE und Cambridge Advanced sind ausserhalb Europas weniger bekannt/akzeptiert. Bewerber aus Grossbritannien, Irland, den USA, Kanada, Neuseeland oder Australien müssen kein Zertifikat vorlegen.
Allgemeine Informationen
Anrechnung von externen Studienleistungen
An der Hochschule Luzern können Studienleistungen oder die Berufstätigkeit auf Gesuch hin anerkannt und angerechnet werden, sofern sie als gleichwertig eingestuft werden. Entsprechende Gesuche sind an die Studiengangleitung zu richten.
Gebühren
Die Einschreibegebühr beträgt CHF 200.00 und wird direkt mit der Anmeldung bezahlt.
Die Bezahlung der Einschreibegebühr ist mittels PostFinance Card (Debitkarte), TWINT, Kreditkarte (Mastercard oder VISA) und PostFinance Mastercard® Value möglich. Nach erfolgreicher Bezahlung wird Ihnen eine Zahlungs-Bestätigung per E-Mail von PostFinance geschickt. Bei Kreditkartenzahlung auf der Website über den Payment Service Provider PostFinance und SIX werden Name, Vorname, Adresse, PLZ, Ort, E-Mail-Adresse und Ihre Kreditkarteninformationen an Ihren Kreditkartenherausgeber sowie an den Kreditkarten-Acquirer weitergeleitet. Wenn Sie sich für eine Kreditkartenzahlung entscheiden, werden Sie jeweils zur Eingabe aller zwingend notwendigen Informationen gebeten.
Die Weitergabe der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung bzw. der EU DSGVO. Falls die EU DSGVO zur Anwendung gelangt, liegt die Rechtsgrundlage in der Erfüllung eines Vertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO). Betreffend der Bearbeitung Ihrer Kreditkarteninformationen durch diese Dritten bitten wir Sie, auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung Ihres Kreditkartenherausgebers zu lesen.
Die Studiengebühren werden ab Beginn des jeweiligen Semesters in Rechnung gestellt. Bei einer Abmeldung nach Semesterbeginn ist die Semestergebühr trotzdem fällig (auch ohne Unterrichtsbesuch).
Urheberrecht
Art. 34 Urheberrechte und Erfindungen
1 Studierende räumen der Hochschule Luzern Verwendungs- und Verwertungsrechte an ihren urheberrechtlich geschützten Werken sowie Erfindungen ein, welche sie im Rahmen der Ausbildung schaffen. Die Rechte umfassen das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht, das urheberrechtlich geschützte Werk oder die Erfindung wie auch eine damit verbundene Marke zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder auf andere Art zu nutzen und zu verwerten.
2 Die Urheberpersönlichkeitsrechte sowie das Recht Studierender, das urheberrechtlich geschützte Werk, die Erfindung oder die Marke weiterhin selbst zu nutzen und zu verwerten, bleiben gewahrt. Vorbehalten bleibt Artikel 35.
Art. 35 Audiovisuelle Werke
Bei audiovisuellen Werken treten Studierende der Hochschule Luzern als Produzentin sämtliche Verwendungs- und Verwertungsrechte zum ausschliesslichen Gebrauch ab, verbunden mit dem Recht, diese unentgeltlich sowie zeitlich und örtlich unbeschränkt verwenden und verwerten zu dürfen. Die Hochschule Luzern kann diese Rechte Dritten übertragen oder an die Studierenden rückübertragen.
Art. 36 Verwendungszweck
1 Die Hochschule Luzern verwendet die ihr übertragenen Rechte grundsätzlich zu Zwecken im Zusammenhang mit dem Studium. Dazu gehören insbesondere die Archivierung, Dokumentation, Information, Katalogisierung in der Bibliothek beziehungsweise Mediothek, Werbung sowie Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus ist die Hochschule Luzern berechtigt, Dritten im Rahmen einer Zusammenarbeit, insbesondere bei studentischen Abschluss- und Projektarbeiten, in den Bereichen anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung sowie bei Dienstleistungen, Rechte an urheberrechtlich geschützten studentischen Werken, verwandten Schutzrechten oder Erfindungen einzuräumen oder zu übertragen.
2 Die Hochschule Luzern darf nach vorgängiger Information der oder des Studierenden Aufnahmen von Vorträgen, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Ton-, Tonbild- oder Datenträger machen. Die Aufnahmen dürfen von der Hochschule Luzern ins Internet gestellt werden (Live-Stream, Podcast).
Art. 37 Vergütung
1 Wird bei der Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke, verwandter Schutzrechte und Erfindungen zu wirtschaftlichen und kommerziellen Zwecken ein wirtschaftlicher Gewinn erzielt, ist die Hochschule Luzern verpflichtet, mit der oder dem Studierenden eine angemessene Vergütung zu vereinbaren.
2 Ein wirtschaftlicher Gewinn wird namentlich dann erzielt, wenn die Nettoeinnahmen insgesamt die durch die Hochschule Luzern getragene, ungedeckt gebliebene Finanzierung (z.B. Produktionskosten) übersteigen.
Digitaler Lehrbetrieb
Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie das Recht am eigenen Bild gelten auch online. Schriftliche Materialien, Videos und andere Unterrichtsmaterialien, die auf ILIAS gestellt und in Web-Meetings gezeigt werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Web-Meetings dürfen nicht ohne das vorgängige und ausdrückliche Einverständnis aller Beteiligten aufgezeichnet werden.
Vorsorge und Versicherung
Kranken- und Unfallversicherung/Altersvorsorge
Die Kranken- und Unfallversicherung ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben und obligatorisch. Die Sicherstellung der Sozialleistungen, insbesondere der Abschluss von Versicherungsverträgen, Schliessung von Versicherungslücken etc., ist Sache der Studierenden.
AHV
Die Personalien aller Studierenden ab 18 Jahren werden automatisch an die Ausgleichskasse Luzern weitergeleitet. Diese ist für das Inkasso der AHV-Beiträge zuständig. Die Hochschule Luzern – Informatik macht darauf aufmerksam, dass die Studierenden für die Beitragsleistung selber verantwortlich sind. Jedes fehlende Beitragsjahr kann eine erhebliche Kürzung der späteren Rente bewirken (eine besonders im Invaliditätsfall schwerwiegende Konsequenz). Informationen auf www.ahv.ch.
Diebstahlversicherung (Sachversicherung - Elektronisches Equipment)
Die Hochschule Luzern inkl. Departemente unterhält keine Versicherungspolice, welche die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen von elektronischem Equipment (z.B. Notebook, Digitalkamera, Speichermedien und ähnliches) deckt, welches Eigentum der Studierenden ist. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist Sache der Studierenden.
Haftpflichtversicherung
Die/der Studierende verpflichtet sich, die Bestimmungen betreffend die Ordnung und Sicherheit der Hochschule Luzern – Informatik einzuhalten. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist Sache der Studierenden. Die Hochschule Luzern – Informatik lehnt jegliche Haftung ab.
Datenschutzbestimmungen
- Verwendung personenbezogener Daten
§1 Die Hochschule Luzern – Informatik geht mit den personenbezogenen Daten der Studierenden nach Massgabe der geltenden Datenschutzgesetzgebung um.
§2 Die/der Studierende erklärt sich mit ihrer/seiner verbindlichen Anmeldung einverstanden, dass die Hochschule Luzern – Informatik ihre/seine Daten (z.B. Vorname, Name, Matrikelnummer, ECTS-Credits, Studiengang usw.) sowie Fotos für Zwecke wie Planung, Organisation, Evaluation, Finanzierung, Statistik, Information, Weiterbildungsberatung, interne Lernplattformen oder Klassenspiegel vor, während und nach dem Studium bearbeiten und/oder verknüpfen darf. Dazu gehört auch die Weitergabe der notwendigen Daten an die Bundesämter BFS und SBFI sowie an die zahlungspflichtigen Kantone bzw. an den Bund und die Zentrale Ausgleichsstelle ZAS.
§3 Die/der Studierende erklärt sich mit ihrer/seiner verbindlichen Anmeldung ebenfalls einverstanden, dass ihre/seine Daten (Nachname, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Studienrichtung, Studienbeginn, voraussichtliches Abschlussjahr, Departement) an das Alumni-Netzwerk der Hochschule Luzern (HSLU Alumni) übergeben und damit eine kostenlose Basis-Memberschaft begründet wird. Wünscht die/der Studierende kein Bekanntgeben ihrer/seiner Personendaten an die HSLU Alumni, kann sie/er dies der Hochschule Luzern per E-Mail (info@alumnihslu.ch) mitteilen.
- Nutzung Angebote Dritter
Mit der Nutzung von Angeboten Dritter wie z.B. Mobility CarSharing, Campus-Sport etc. erklärt sich die/der Studierende einverstanden, dass ihre/seine Daten für diese Stellen zur Administrierung dieser Angebote durch die Hochschule Luzern – Informatik bearbeitet werden. Es werden nur durch die Eigeninitiative der/des Studierenden und nur die für eine Anmeldung notwendigen Daten an Dritte übermittelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Daten bei der Übertragung von Dritten eingesehen werden können.
Gesetzliche Grundlagen
Das Studium richtet sich nach den jeweils geltenden Vorschriften zu Beginn des Studiums. Änderungen und/oder Ergänzungen bestehender sowie Erlass neuer Vorschriften während des Studiums bleiben ausdrücklich vorbehalten. Diese gelten jeweils ab Zeitpunkt des Inkrafttretens für alle Studierenden. Die Vorschriften sind jederzeit online bzw. auf Anfrage hin bei der Hochschule Luzern – Informatik (Studiengangsekretariate) verfügbar.
HSLU-Card
Die HSLU-Card ermöglicht den Zutritt zu den freigegebenen Gebäuden / Räumen.
Die HSLU-Card wird zudem fürs Drucken eingesetzt.
Sie ist persönlich und darf nicht weitergegeben werden.
Die HSLU-Card darf nicht missbräuchlich verwendet werden, insbesondere nicht dazu, unbefugten Personen Zugang zu Gebäuden oder Räumen zu verschaffen.
Übergabe der HSLU-Card:
- Die Übergabe der HSLU-Card findet in der Start-Woche der entsprechenden Ausbildung statt.
Verwendung:
- Im Umgang mit der HSLU-Card ist die Sorgfaltspflicht zu berücksichtigen.
- Die HSLU-Card ist mindestens alle 30 Tage an einem beliebigen Onlinekartenleser der HSLU zu aktivieren. Die Kartenleser befinden sich in der Regel beim Haupteingang der HSLU-Gebäude.
Jede Verwendung der HSLU-Card wird elektronisch erfasst.
- Die HSLU-Card darf nicht in der Nähe von starken Magnetfeldern (z. B. Mobiltelefon) aufbewahrt werden.
Vorgehen bei Verlust/Defekt:
- Der Verlust der HSLU-Card ist umgehend dem zuständigen Departement zu melden.
- Für das Ausstellen einer Ersatzkarte wird eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben.
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der HSLU.